Skip navigation.

Die "Regeln" des Ausbildungscamps

Um das Zusammenleben in unserem Camp für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es notwendig gewisse Spielregeln einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir diese, für jeden Teilnehmer verbindlichen Campregeln aufgestellt.

  • Den Anweisungen der Lagerleitung und ihren Bevollmächtigten ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ausnahmen regelt die Gesetzgebung.
  • Jeder Verantwortliche einer teilnehmenden Gruppe hat während des ganzen Lagers die Aufsichtspflicht über die Kinder und Jugendlichen und ist für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Als Vorgesetzter für erwachsene Helfer gilt die Lagerleitung.
  • Über Unfälle, Krankheiten und Verletzungen ist die Lagerleitung unverzüglich zu informieren.
  • Das Verlassen des Campgeländes ist nur in Absprache mit dem Gruppenleiter gestattet, nach Möglichkeit sollten sich jeweils mindestens drei Kinder oder Jugendliche zusammenfinden, die gemeinsam das Campgelände verlassen. Dies soll nicht der „Überwachung“ dienen, sondern hat lediglich unter dem Aspekt der Sicherheit Bedeutung.
  • Die Mahlzeiten sollten nach Möglichkeit gemeinsam im Speisesaal (Frühstück und Abendessen) eingenommen werden. Speisen und Getränke sind in den Schlafräumen nicht erlaubt.
  • Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr soll es im Camp so ruhig sein, dass diejenigen, die schlafen wollen, dies auch tun können. Nachtruhe herrscht ab den angegebenen Zeiten. Ausnahmen regelt die Lagerleitung.
  • Die Sanitäreinrichtungen stellen neben der Küche einen sehr sensiblen Bereich dar. Der Duschbereich sollte nur mit den eigenen Badelatschen betreten werden. Ordnung und Sauberkeit sind hier und in den Toilettenbereichen sehr wichtig. Verlasst diese Räumlichkeiten daher bitte immer so, wie ihr sie auch gerne vorfinden würdet.
  • Bitte achtet darauf, dass eure Jugendgruppe mit den Einrichtungen des Ausbildungscamps pfleglich umgeht. Schäden sind unverzüglich zu melden.
  • Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Alkoholika und Drogen ist während des gesamten Lagers für jeden Lagerteilnehmer verboten. Die Gruppenleiter haben auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten.
  • Für alle Kinder und Jugendlichen gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot. Die Gruppenleiter sind für die Einhaltung verantwortlich und verhalten sich diesbezüglich als Vorbilder. Das Alkoholverbot erstreckt sich darüber hinaus auch auf alle Erwachsenen. Für die erwachsenen Raucher wird ein Raucherplatz ausgewiesen.
  • Es wird keine Haftung für Wertgegenstände oder ähnliches (z.B. Handys, Bargeld, Fotoausrüstungen, etc.) übernommen.
  • Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgefüllt mitzuführen und bei Bedarf der Lagerleitung vorzulegen.